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Presse

Pressemitteilung - ARGE Baurecht warnt: Umsatzsteuergesetz verlangt schnelle Abrechnung

http://www.bdb-hh.de/Easy4You/userfiles/PM 10 11 16 ARGE Baurecht Umsatzsteuerfalle.pdf

 

Sehr geehrter BDB LV Hamburg,

das Umsatzsteuergesetz schreibt vor: Architekten müssen sechs Monate
nach der offiziellen Abnahme eines Werkes durch den Bauherrn ihre
Rechnung stellen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Viele Architekten wissen das gar nicht, so die Erfahrung der ARGE
Baurecht. Dabei gilt das Gesetz für alle, die mit Grundstücken zu tun
haben - vom Planer bis zum Handwerker. Versäumen die Betroffenen diese
Frist, kann das Finanzamt sie mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro
belegen.

In der Anlage schicken wir Ihnen eine Pressemitteilung zu diesem Thema
und hoffen, es interessiert Ihre Leserinnen und Leser.

Sollten Sie noch Fragen oder Wünsche haben, dann rufen Sie uns bitte
jederzeit an: 06257 507990.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Reinhold-Postina

Pressestelle der ARGE Baurecht
POSTINA PUBLIC RELATIONS GmbH

Rhein-Main:
Alte Bergstraße 27
D-64342 Seeheim-Jugenheim
Tel. +49 (0)6257 / 50799-0
Fax +49 (0)6257 / 50799-4

Berlin:
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